Mobile Endgeräte

Ebenfalls abgeschlossen ist die Maßnahme des »Sofortausstattungsprogramms« "Mobile-Endgeräte-Förderverordnung". Diese mobilen Endgeräte sollen für die Dauer des eingeschränkten Präsenzunterrichtes an bedürftige Schüler ausgeliehen werden. In dieser Maßnahme wurden 16 Notebooks mit Zubehör für die Grundschule angeschafft und im Frühjahr 2021 übergeben. Die Lieferung der Geräte erfolgte durch die Firma "BWK Systemhaus GmbH" aus Zittau. Der Freistaat hat diese Maßnahme mit 7616,33€ gefördert