Hier finden Sie die Beschlüsse des Gemeinderates für das Jahr 2024
Beschluss Nr. 01 / 2025 - Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen
Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen (§ 73 Abs. 5 Sächsische Gemeindeordnung)
- Der Gemeinderat von Olbersdorf beschließt auf seiner Sitzung am 15.01.2025 die Annahme von Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen in Höhe von 3.165,00 EUR und deren Verwendung laut beigefügter Aufstellung.
- Der Gemeinderat von Olbersdorf beschließt auf seiner Sitzung am 15.01.2025 die Annahme einer Spende der DomConsult GmbH, Am Treptower Park 75, 12435 Berlin in Höhe von 2.500,00 EUR und deren Weiterleitung an den Outdoorland e.V. zum Betrieb von Loipen im Naturpark Zittauer Gebirge.
- Der Gemeinderat von Olbersdorf beschließt auf seiner Sitzung am 15.01.2025 die Annahme einer Spende der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien in Höhe von 4.000,00 EUR und deren Weiterleitung an den Outdoorland e.V. zur Beschaffung von Fahrradreparaturstationen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die aufgeführten Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen anzunehmen und entsprechend zu verwenden.
Anlage:
Auflistung Spenden 01.01.2024 – 31.12.2024Abstimmungsergebnis Anzahl der Gemeinderäte: 16 + 1 Dafür 15 Dagegen: 0 davon anwesend: 14 + 1 Enthaltung 0 Befangen: 0 Beschluss Nr. 02 / 2025 - Satzung der Gemeinde Olbersdorf über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2025
Satzung der Gemeinde Olbersdorf über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2025 (Hebesatzsatzung ab 01.01.2025)
- Der Gemeinderat von Olbersdorf beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 15.01.2025 die Satzung der Gemeinde Olbersdorf über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2025 (Hebesatzsatzung ab 01.01.2025).
- Die Satzung ist dem Landkreis Görlitz als untere Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen sowie öffentlich bekanntzumachen.
Anlage:
Hebesatzsatzung ab 01.01.2025Abstimmungsergebnis Anzahl der Gemeinderäte: 16 + 1 Dafür 15 Dagegen: 0 davon anwesend: 14 + 1 Enthaltung 0 Befangen: 0 Beschluss Nr. 03 / 2025 - Abschluss von Pachtverträgen für das Jahr 2025
Abschluss von Pachtverträgen für das Jahr 2025 zur Bewirtschaftung touristischer und gastronomischer Infrastrukturen am Olbersdorfer See
- Der Gemeinderat von Olbersdorf beauftragt die Verwaltung zum Abschluss folgender Pachtverträge
- Mit GROHMANN CATERING GMBH (Restaurant Captain Hook) über den Kiosk im Strandbereich des Olbersdorfer Sees für (netto) 2.340,00 € p. a. zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer
- Mit der Seestern GbR über die Flächen des Beachvolleyballplatzes für (netto) 500,00 € p. a. zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer
- Mit dem Freizeit-Oase Olbersdorfer See e. V. über die Toilettenanlage im Mehrzweckgebäude am Strand des Olbersdorfer Sees für (netto) 1,00 € p. a. zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer
- Die Pachtverträge sind aufgrund der innerhalb des Jahres 2025 geplanten Neuausrichtung des Betriebs der touristischen Infrastrukturen in der Gemeinde Olbersdorf ausschließlich für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 und ohne automatische Verlängerungsoption zu schließen.
- Die Verwaltung wird gleichsam damit beauftragt, einen Ersatzpächter zu suchen und mit diesem analoge Verträge abzuschließen, falls einer der unter 1. a-c genannten Pächter keinen Vertragsabschluss tätigt.
Abstimmungsergebnis Anzahl der Gemeinderäte: 16 + 1 Dafür 14 Dagegen: 0 davon anwesend: 14 + 1 Enthaltung 0 Befangen: 1 - Der Gemeinderat von Olbersdorf beauftragt die Verwaltung zum Abschluss folgender Pachtverträge
Beschluss Nr. 04 / 2025 - KoMoNa – Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandel Regionen
KoMoNa – Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandel Regionen
Vorhaben: Nachhaltiger Umbau der Olbersdorfer Grundbachsiedlung durch die Anlage von Blühwiesen, Gärten und Bewegungsräumen auf der Grundlage eines Nachhaltigkeitskonzeptes
hier: Auftragsvergabe – Anlegen von BlühwiesenDer Gemeinderat von Olbersdorf beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 15. Januar 2025 das Los - Landschaftsbau – an die Firma Garten‐ und Landschaftsbau Bohr, Särka 11a, 02627 Weißenberg, mit einer Auftragssumme in Höhe von 24.669,56 € Brutto zu vergeben.
Abstimmungsergebnis Anzahl der Gemeinderäte:
16+1
Dafür
15
Dagegen:
0
davon anwesend:
14+1
Enthaltung
0
Befangen:
0
Beschluss Nr. 05 / 2025 - Gemeindliche Straßen, Wege und Plätze / Schulwegeplanung
Gemeindliche Straßen, Wege und Plätze / Schulwegeplanung
hier: Vergleich im Gerichtsverfahren zur Widmung der „Alten Ladestraße“ zwischen der ROP Roth AG ./. Gemeinde Olbersdorf- Der Gemeinderat der Gemeinde Olbersdorf beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 15.01.2025 im Rahnem der gerichtlichen Auseinandersetzung zur Widmung der Ladestraße (Nummer 59 des Übersichtsblattes im Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Olbersdorf „Alte Ladestraße“) die Annahme des Vergleichsangebotes – Flächentausch. Die zu tauschenden Flächen sind in der Anlage zur Beschlussvorlage ersichtlich.
- Der Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung werden beauftragt, die Annahme des Vergleichsangebotes umzusetzen und die finanziellen Mittel bereitzustellen (Vermessungs- und Notarkosten).
Abstimmungsergebnis Anzahl der Gemeinderäte:
16+1
Dafür
15
Dagegen:
0
davon anwesend:
14+1
Enthaltung
0
Befangen:
0
Beschluss Nr. 06 / 2025 - Erlass einer Satzung der Gemeinde Olbersdorf über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung)
Erlass einer Satzung der Gemeinde Olbersdorf über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung)
hier: „Kalkulation für die zusätzliche Erhebung einer digitalen Gästetaxe in der Gemeinde Olbersdorf 2025 2026 – Gästetaxekalkulation – in Zusammenarbeit mit der Großen Kreisstadt zittau, der Gemeinde Großschönau und der Gemeinde Kurort Jonsdorf- Der „Kalkulation für die zusätzliche Erhebung einer digitalen Gästetaxe in der Gemeinde Olbersdorf 2025 - 2026“, erstellt von der Marketing-Gesellschaft Oberlausitz-Niederschlesien mbH, mit Stand vom 18.12.2024, wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Abgabensätze für die digitale Gästetaxe vorgelegen.
- Die Gemeinde Olbersdorf erhebt zur Deckung ihrer besonderen Kosten im Bereich der „Digitalen Gästetaxe“ (zusätzlich zur Gästetaxe aus dem Jahr 2020/Einführung zum 01.01.2021) die ihr
- für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu touristischen Zwecken bereitgestellten Einrichtungen und Anlagen,
- für die zu touristischen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen und
- für die, gegebenenfalls auch im Rahmen überregionalen Verbunds, den Abgabepflichtigen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und anderer Angebote entstehen, zusätzlich zur bestehenden Gästetaxe eine „Digitale Gästetaxe“ mit einheitlichen Abgaben für das gesamte Gemeindegebiet.
- Die Gemeinde wählt für die „Digitale Gästetaxe“ als Abgabenmaßstab die tatsächlichen Übernachtungen von Personen, die im Erhebungsgebiet der Gemeinde Olbersdorf Unterkunft nehmen, aber nicht Einwohner der Gemeinde Olbersdorf sind (ortsfremde Personen). Unterkunft in der Gemeinde Olbersdorf nimmt auch, wer in Kurkliniken, Wochenendhäusern, Wohnwagen, Zelten, Fahrzeugen und dergleichen untergebracht ist. Gästetaxepflichtig sind auch Personen, die, obwohl sie Einwohner sind, den Schwerpunkt der Lebensbeziehung in einer anderen Gemeinde haben und nicht in der Gemeinde Olbersdorf arbeiten oder in Ausbildung stehen. Gästetaxepflichtig sind auch Personen, die aus beruflichen Gründen (z.B. anlässlich von Tagungen, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen) in der Gemeinde Olbersdorf Unterkunft nehmen. Darunter fällt bereits eine regelmäßige Wohnnutzung an Wochenenden außerhalb der Heizperiode etc. (§ 2 Gästetaxesatzung).
- Den in der Abgabenkalkulation für die digitale Gästetaxe aufgezeigten Ermessensentscheidungen, wie der Entwicklung des Anlagevermögens, den Betriebskosten, den enthaltenen kalkulatorischen Kosten und Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode, wird zugestimmt. Bei der kalkulatorischen Verzinsung wird die Restwertmethode angewandt. Den Prognosen und Schätzungen in der Abgabenkalkulation wird ausdrücklich zugestimmt.
- Im Ergebnis der Abgabenkalkulation für die „Digitale Gästetaxe“ für 2025 bis 2026 wird über den Kalkulationszeitraum von 2 Jahren eine einheitliche „Digitale Gästetaxe“ in Höhe von 1,40 € je Übernachtung (Gesamtgästetaxe 2,90 €) und 60,00 € pro Jahr die pauschale Jahresgästetaxe erhoben.
- Auf der Grundlage der Beschlusspunkte 1 bis 5 wird der Bürgermeister beauftragt, eine Satzung der Gemeinde Olbersdorf über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung mit der ortseigenen Gästetaxe und der „Digitalen Gästetaxe“) zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis Anzahl der Gemeinderäte:
16+1
Dafür
16
Dagegen:
0
davon anwesend:
15+1
Enthaltung
0
Befangen:
0
Beschluss Nr. 07 / 2025 - Erlass einer Satzung der Gemeinde Olbersdorf über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung
Erlass einer Satzung der Gemeinde Olbersdorf über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung)
hier: Gästetaxesatzung mit GästetaxeordnungDer Gemeinderat von Olbersdorf beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 12.02.2025:
- Der Gemeinderat der Gemeinde Olbersdorf beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 12.02.2025 auf der Grundlage der vorliegenden Kalkulation für die ortseigenen Leistungen (Bestandteil der bisher bestehenden Gästetaxe) und der Leistungen aus der „Digitalen Gästekarte“, der dazu getroffenen Ermessungsentscheidungen die Satzung der Gemeinde Olbersdorf über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung) in der vorliegenden Fassung vom 12.02.2025.
- Die betroffenen Vermieter und Beherbergungsbetriebe sind rechtzeitig über die Einführung einer Gästetaxe zu informieren und bei deren Umsetzung zu unterstützen.
- Die Satzung der Gemeinde Olbersdorf über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung) tritt am 01.05.2025 in Kraft.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen. Durch Überlassen einer Mehrfertigung ist die Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Anlagen:
Abstimmungsergebnis Anzahl der Gemeinderäte:
16+1
Dafür
16
Dagegen:
0
davon anwesend:
15+1
Enthaltung
0
Befangen:
0
Beschluss Nr. 08 / 2025 - Haushaltssatzung 2025 und 2026 der Gemeinde Olbersdorf/ externes Gutachten zur Haushaltssituation der Gemeinde Olbersdorf und zur Ermittlung weiteren Konsolidierungspotentials
Haushaltssatzung 2025 und 2026 der Gemeinde Olbersdorf/ externes Gutachten zur Haushaltssituation der Gemeinde Olbersdorf und zur Ermittlung weiteren Konsolidierungspotentials / Beratungsauftrag zur Begleitung der Aufstellung der Jahresabschlüsse 2013 – 2023 der Gemeinde Olbersdorf / befristete Beschäftigung eines Mitarbeiters (m/w/d) zur Unterstützung der Aufstellung der Jahresabschlüsse 2013 – 2023 der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Olbersdorf
- Der Gemeinderat von Olbersdorf beschließt in seiner Sitzung am 12.02.2025, den Beschluss Nr. 18/2024 vom 18.09.2024 dahingehend zu ändern, dass die Beauftragung der Kommunalberatungsgesellschaft zur Erstellung des Gutachtens zur Haushaltssituation der Gemeinde Olbersdorf unabhängig von einer Bescheidung des gestellten Bedarfszuweisungsantrags erfolgen soll und damit auch der Deckungsvorschlag nicht greifen sollte.
- Der Gemeinderat von Olbersdorf beschließt in seiner Sitzung am 12.02.2025 den Abschluss eines Beratungsvertrages mit der die B & P Management und Kommunalberatung GmbH, Franklinstr. 22, 01069 zur Begleitung der Jahresabschlüsse 2013 – 2023, vorerst begrenzt auf insgesamt 25 Beratertage auf Basis des Vertragsangebots vom 27.01.2025.
- Der Gemeinderat von Olbersdorf beschließt in seiner Sitzung am 12.02.2025 für die notwendigen Zuarbeiten und zur Unterstützung des Fachbediensteten für das Finanzwesen zur Aufstellung der fehlenden Jahresabschlüsse 2013 – 2023 der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Olbersdorf eine befristete Beschäftigung eines geeigneten Mitarbeiters (m/w/d) in Teilzeit mit Kosten von ca. 30 T€.
- Der Gemeinderat von Olbersdorf beauftragt den Bürgermeister, die zur Umsetzung des Beschlusses notwendigen Aufwendungs- und Auszahlungsansätze im Haushaltsplan 2025 vorzusehen und greift diesen ausdrücklich vor.
Abstimmungsergebnis Anzahl der Gemeinderäte:
16+1
Dafür
16
Dagegen:
0
davon anwesend:
15+1
Enthaltung
0
Befangen:
0
Beschluss Nr. 09 / 2025 - Grundsatzbeschluss zum weiteren Verfahrensweg zur Neuordnung des Betriebs touristischer Infrastrukturen der Gemeinde Olbersdorf
Grundsatzbeschluss zum weiteren Verfahrensweg zur Neuordnung des Betriebs touristischer Infrastrukturen der Gemeinde Olbersdorf
- Der Gemeinderat von Olbersdorf beauftragt im Ergebnis der nichtöffentlichen Klausurtagungen vom 16.11.2024 und 01.02.2025 sowie der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.11.2024 i. V. m. dem Beschluss Nr. 14-2024 des Aufsichtsrates der KWV Kommunale Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Olbersdorf mbH (KWV) den Bürgermeister und das gemeinsame Team Strukturwandel von Gemeinde und KWV in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung der KWV die notwendigen betrieblichen, rechtlichen und vertraglichen Grundlagen für eine Ausgliederung des Betriebs der touristischen Infrastruktur der Gemeinde Olbersdorf in einer separaten Sparte der KWV möglichst beginnend ab dem 01.01.2026 unter Beiziehung der jeweiligen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie einer juristischen Verfahrensbegleitung beschlussreif zu erarbeiten und dem Gemeinderat sowie dem Aufsichtsrat und Gesellschafter der KWV in einer gemeinsamen Klausurtagung vorzustellen und inhaltlich zu diskutieren. Zudem sollen zu wichtigen Teilbereichen, wie z. B. vertraglichen Grundlagen, Personalübergang, grundsätzliche strategische Ausrichtung, Schaffung von neuen Angeboten oder (betriebs-)notwendigen Investitionen und Wirtschaftsplan zusätzliche thematische Klausurtagungen mit dem Gemeinderat stattfinden, um die Inhalte bereits vor der Abschlussklausur mit dem Wirtschaftsprüfer beraten und ggf. notwendige konzeptionelle Anpassungen einfließen lassen zu können. Bei der Erstellung des Betriebskonzeptes soll sich zunächst auf die folgenden Infrastrukturbereiche konzentriert werden:
- Anlagen am und um den Olbersdorfer See
- Erlebnisbad
- Sportzentrum
- Finnhüttenlager und
- Parkplätze
- Neben der strategischen Ausrichtung sind dabei insbesondere die Erarbeitung und Vorstellung eines Wirtschaftsplanes nach SächsEigBVO mit einer über das Planungsjahr hinausgehenden dreijährigen Vorausschau, ein schlüssiges Personalüberleitungskonzept, die notwendigen Vertragsentwürfe sowie der notwendige Betrauungsakt von besonderer Bedeutung.
- Bei der Erarbeitung der Unterlagen ist zu beachten, dass eine Verrechnung der entstehenden Verluste mit eventuellen Gewinnen der Sparte Wohnungs- und Immobilienwirtschaft der KWV nicht zulässig ist. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Vorschriften des § 94a SächsGemO und hier insbesondere Absatz 2 Satz 1 Anwendung finden und eingehalten werden.
Abstimmungsergebnis Anzahl der Gemeinderäte:
16+1
Dafür
16
Dagegen:
0
davon anwesend:
15+1
Enthaltung
0
Befangen:
0
- Der Gemeinderat von Olbersdorf beauftragt im Ergebnis der nichtöffentlichen Klausurtagungen vom 16.11.2024 und 01.02.2025 sowie der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.11.2024 i. V. m. dem Beschluss Nr. 14-2024 des Aufsichtsrates der KWV Kommunale Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Olbersdorf mbH (KWV) den Bürgermeister und das gemeinsame Team Strukturwandel von Gemeinde und KWV in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung der KWV die notwendigen betrieblichen, rechtlichen und vertraglichen Grundlagen für eine Ausgliederung des Betriebs der touristischen Infrastruktur der Gemeinde Olbersdorf in einer separaten Sparte der KWV möglichst beginnend ab dem 01.01.2026 unter Beiziehung der jeweiligen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie einer juristischen Verfahrensbegleitung beschlussreif zu erarbeiten und dem Gemeinderat sowie dem Aufsichtsrat und Gesellschafter der KWV in einer gemeinsamen Klausurtagung vorzustellen und inhaltlich zu diskutieren. Zudem sollen zu wichtigen Teilbereichen, wie z. B. vertraglichen Grundlagen, Personalübergang, grundsätzliche strategische Ausrichtung, Schaffung von neuen Angeboten oder (betriebs-)notwendigen Investitionen und Wirtschaftsplan zusätzliche thematische Klausurtagungen mit dem Gemeinderat stattfinden, um die Inhalte bereits vor der Abschlussklausur mit dem Wirtschaftsprüfer beraten und ggf. notwendige konzeptionelle Anpassungen einfließen lassen zu können. Bei der Erstellung des Betriebskonzeptes soll sich zunächst auf die folgenden Infrastrukturbereiche konzentriert werden: