Sozialausschuss

  • (1) Der Geschäftskreis des Sozialausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete:

    Der Sozialausschuss besteht aus 5 Mitgliedern des Gemeinderates. Der Ausschuss wählt seinen
    Vorsitzenden aus seiner Mitte, der insoweit die Aufgaben des Bürgermeisters wahrnimmt; der
    Bürgermeister hat das Recht, an den Sitzungen des Ausschusses teilzunehmen. Der Gemeinderat
    bestellt die Mitglieder und deren weitere Stellvertreter in gleicher Zahl widerruflich aus seiner Mitte.
    Dies gilt entsprechend für die Ausschussbesetzung im Benennungsverfahren nach § 43 Abs. 3 Satz 1 in
    Verbindung mit § 42 Abs. 2 Satz 4 und 5 SächsGemO.

    Die Sitzungen des beratenden Ausschusses sind nichtöffentlich.

    Aufgabe des Sozialausschusses ist es, Maßnahmen der Gemeinde auf den Gebieten der Kultur und des Sozialwesens vorzuberaten, anzuregen, an ihrer Durchführung mitzuwirken sowie die Tätigkeit der das Kultur- und Sozialwesen gestaltenden Kräfte zu fördern.

    1. Beratung in Sozial- und Gesundheitsangelegenheiten,
    2. Wohnungsangelegenheiten im Bereich kommunaler Wohnungen in Zusammenarbeit mit der
    3. Kommunalen Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft m. b. H.,
    4. Seniorenbetreuung, Altenhilfe, Altenpflege,
    5. Jugendarbeit,
    6. sonstige Angelegenheiten in der Sozialarbeit.

Besetzung des Hauptausschusses

Vorsitzender:

Sachkundige Bürger:

    Keine Ergebnisse gefunden.


    Mitglieder:

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      Stellvertreter:

        Keine Ergebnisse gefunden.