(1) Der Geschäftskreis des Technischen Ausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete:
- Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung)
- Versorgung und Entsorgung
- Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhrpark
- Verkehrswesen
- Feuerlöschwesen sowie Katastrophen- und Zivilschutz
- Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten
- technische Verwaltung gemeindeeigener Gebäude
- Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen
- Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung.
(2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Technische Ausschuss über:
- die Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde bei der Entscheidung über
a) die Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre,
b) die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes,
c) die Zulassung von Vorhaben während der Aufstellung eines Bebauungsplanes,
d) die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile,
e) die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich, wenn die jeweilige Angelegenheit für die
städtebauliche Entwicklung der Gemeinde nicht von grundsätzlicher Bedeutung oder von
besonderer Wichtigkeit ist,
f) die Teilungsgenehmigungen, - die Planung und Ausführung einer Baumaßnahme (Baubeschluss) und die Genehmigung der
Bauunterlagen bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten von nicht mehr als
100.000,00 Euro im Einzelfall, - die Vergabe der Bauleistungen bei Auftragswerten von über 25.000,00 Euro bis zu 100.000,00
Euro einschließlich der mit der Baumaßnahme zusammenhängenden und im Auftragswert
untergeordneten Leistungen sowie die Vergabe von Aufträgen über Leistungen (Lieferungen
und Dienstleistungen) von mehr als 25.000,00 Euro bis zu 100.000,00 Euro, - Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen und von Teilungsgenehmigungen,
- die Erteilung von Genehmigungen und Zwischenbescheiden für Vorhaben und Rechtsvorgänge
nach dem zweiten Kapitel des Baugesetzbuches (Städtebauordnung)
- die Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde bei der Entscheidung über
Technischer Ausschuss
Besetzung des Technischen Ausschusses
Vorsitzender:
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Sachkundige Bürger:
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Mitglieder:
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Stellvertreter:
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