Informationen für Wählende: Repräsentative Wahlstatistik

Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten, und zwar die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe analysieren. Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Informationen, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligt und wie die Wählerinnen und Wähler gestimmt haben. Zudem gibt sie Auskunft, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden. Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung und wird bei Bundestagswahlen seit 1953 und allen Europawahlen sowie bei einigen Landtagswahlen durchgeführt.
Für die Organisation und Ergebniszusammenstellung der repräsentativen Wahlstatistik sind die Statistischen Landesämter und das Statistische Bundesamt zuständig.

Oberster Grundsatz: Wahrung des Wahlgeheimnisses
Folgende gesetzliche Regelungen gewährleisten das Wahlgeheimnis und den Datenschutz:

  • Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum werden nicht erhoben.
  • Wählerverzeichnisse und Stimmzettel dürfen zu keiner Zeit zusammengeführt werden. Die Auszählung beider muss in strikt getrennten Bereichen erfolgen.
  • Die Auszählung der Stimmzettel für repräsentative Zwecke obliegt ausschließlich den Statistischen Ämtern der Länder und Gemeinden mit eigener Statistikstelle.
  • Es dürfen ausschließlich Urnenwahlbezirke mit mindestens 400 Wahlberechtigten und Briefwahlbezirke mit mindestens 400 Wählerinnen und Wählern berücksichtigt werden.
  • Für die Auswertung der Wahlbeteiligung sind maximal zehn Geburtsjahresgruppen mit je mindestens drei zusammengefassten Geburtsjahrgängen zulässig. Für die Auswertung der Stimmabgaben sind maximal sechs Geburtsjahresgruppen à sieben Geburtsjahrgänge zulässig.
  • Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik dürfen nicht für einzelne Wahlbezirke veröffentlicht werden.

Was und wie wird erhoben?
In repräsentativen Wahlbezirken werden die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben. Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet! Zur Gewinnung der Daten werden die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen amtlichen Stimmzettel ausgewertet. Damit sind die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik genauer als zum Beispiel die Wählernachbefragungen der Wahlforschungsinstitute. Die Wahlbeteiligung wird durch Auszählung der Wählerverzeichnisse ermittelt. Hierzu wird festgestellt, wie viele Wahlberechtigte es im Wahlbezirk gab und wie viele von ihnen sich an der Wahl beteiligt haben (Stimmvermerk) oder einen Wahlscheinvermerk hatten. Je Geschlecht bestehen zehn Geburtsjahresgruppen, die wie folgt verteilt sind:

männlich, divers, ohne Angabe im
Geburtenregister

weiblich

Kennung

Geburtsjahresgruppe

Kennung

Geburtsjahresgruppe

A1

2005 – 2007

G1

2005 – 2007

A2

2001 – 2004

G2

2001 – 2004

B1

1996 – 2000

H1

1996 – 2000

B2

1991 – 1995

H2

1991 – 1995

C1

1986 – 1990

I1

1986 – 1990

C2

1981 – 1985

I2

1981 – 1985

D1

1976 – 1980

K1

1976 – 1980

D2

1966 – 1975

K2

1966 – 1975

E1

1956 – 1965

L1

1956 – 1965

F1

1955 und früher

M1

1955 und früher

Die Untersuchung der Stimmabgabe erfolgt mittels der amtlichen Stimmzettel, die im oberen Bereich zusätzlich mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe versehen sind. So können Daten über die Stimmabgabe der einzelnen Bevölkerungsgruppen ermittelt werden. Je Geschlecht bestehen hier sechs Geburtsjahresgruppen. Zur Vereinfachung wird vielerorts neben der Angabe des Geschlechts und der Geburtsjahresgruppe ein Großbuchstabe verwendet.

Wo werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2025 werden voraussichtlich vier Monate nach der Wahl vorliegen und stehen im Internetangebot der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Bundestagswahl“ unter „Ergebnisse“ „Repräsentative Wahlstatistik“ als Download bereit.

Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin:
www.bundeswahlleiterin.de
im Bereich „Bundestagswahl“ unter „Informationen für Wählende“  „Repräsentative Wahlstatistik“

Das Faltblatt "Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik" können Sie hier herunterladen