Allgemein

Verbot der Wasserentnahme

Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern (Fließgewässer und Standgewässer) mittels Pumpvorrichtungen für den eigenen Bedarf sind untersagt, sobald die in der Anlage zur Allgemeinverfügung aufgeführten Grenzwasserstände am Bezugspegel für die jeweilige Gemeinde im Landkreis Görlitz unterschritten werden.
Der sogenannte Gemeingebrauch, also das Schöpfen per Hand, bleibt von dieser Allgemeinverfügung unberührt und ist weiterhin zulässig. Da sich die Böden und Grundwasservorräte noch nicht von den vorangegangenen Trockenjahren erholt haben, besteht in Verbindung mit den hohen Temperaturen die Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung des ökologischen Zustandes der Gewässer. Es wird darauf hingewiesen, gerade in Trockenzeiten, mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt eine sparsame Verwendung von Wasser sicherzustellen. Die Aufrechterhaltung des Naturhaushaltes in den Gewässern sowie verschiedenste wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen sind vom Durchfluss bestimmter Wassermengen abhängig und sicherzustellen. Daher sind die nunmehr behördlich angeordneten Einschränkungen angemessen und im Interesse des Gemeinwohls erforderlich.
Auf der Internetseite des Landeshochwasserzentrums des Freistaates Sachsen können die Wasserstände und Durchflüsse abgelesen werden.
Die Tabelle der Grenzwasserstände kann hier eingesehen werden, für Olbersdorf gilt der Pegel der Mandau am Messpunkt 6 in Zittau